Die ungarische Rechtsgeschichte seit den Anfängen bis zur Erscheinung der ersten sozialistischen Kodexe corvina logo

Szerző: Béli Gábor
Cím: Die ungarische Rechtsgeschichte seit den Anfängen bis zur Erscheinung der ersten sozialistischen Kodexe
Alcím: Kurzlehrbuch
Megjelenési adatok: Janus Pannonius Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar, Pécs, 1998.

coverimage Entsprechend dei: politischen und Machtänderungen, die das Staatsleben fundamental beeinflussen, kann man die Geschichte des ungarischen Rechts auf drei Abschnitte einteilen: Die Epoche des feudalen Rechts (1000-1848). Der eiste Abschnitt der Rechtsentwicklung, die mit der Staatsgründung, beziehungsweise nach der Tradition mit der Krönung von Sankt Stephan zu Weihnachten 1000 anfing, wird von den mehr als acht Jahrhunderten der Ausbildung, der Entfaltung und der Versteifung des feudalen Rechts gebildet. Das Recht, das Rechtssystem dieser Epoche formte sich infolge einer langen Selbstentwicklung aus, die aber auch fremde Einflüsse (Einflüsse des kanonischen und in kleinerem Masse des Lehnsrechts) legierte. Substanzielle Eigenschaft dieses Rechtssystems war, dass nur ein gewisser Kreis der Rechtssubjekte mit voller Rechtsfähigkeit ansgestattet war, und im Zusammenhang mit diesem erschienen die Persönlichkeitsrechte und die persönlichen Freiheitsrechte nur als Sonderrechte, das sich am schärfesten in der Erwägung der Delikte, also in der prozessrechtlichen Lage des Beschuldigten widerspiegelte, die Hauptmasse der Landwirte wurde unter gutsherrliche Gewalt, unter Verbundenheit von öffentlich-rechtlichem Charakter gezwungen (Urbarialwesen), in den zivilrechtlichen Verhältnissen spielten die familienrechtiichen und öffentlich-rechtlichen Beschränkungen die grösste regulierende Rolle (Avitizität, Recht des Königs - ius regium). Das - hinsichtlich seines Charakters - feudale Recht zeigt mit dem modernen Recht trotz der unumstrittenen Einflüsse der institutionellen Entwicklung schon kaum organischen Zusammenhang, also ist es im wahren Sinne des Wortes historisches Recht. Sein Material ist eben deshalb eine historische Disziplin, und bildet die Basis der rechtshistorischen Wissenschaft im klassischen Sinne. Die Epoche des Rechts des bürgerlichen Staates (1848-1945) Der Ausbau des modernen ungarischen Rechts fing mit den Aprilgesetzen 1848 an, die die Liquidierung der feudalen Grundinstitutionen deklarierten. Veranlasst durch die begonnene Entwicklung nach der Niederlage des Freiheitskrieges wurde das ungarische Recht auf den letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts integranter Bestandteil der kontinentalen Rechtsordnungen. Seine Institutionen konnten sich hinsichtlich der europäischen Rechtsentwicklung und parallel damit in Rahmen des bürgerlichen Staates, des Rechtsstaates, durch konsequente Geltendmachung der modernen Rechtsgrandsätze von den anakronistischen Zügen der vorhergehenden Zeitperiode losmachen. Das Rechtsmaterial und die institutionelle Struktur Umgestaltung und Modernisation des heutigen ungarischen Rechtssystems. Das Recht zwischen 1848-1948 ist also ein solches historisches Recht, das mit dem heutigen positiven Recht in organischem Zusammenhang steht, und dessen Studieren so in vielen Hinsichten über die Rahmen der Rechtsgeschichte hinausgeht.
Kategóriák:
Tárgyszavak: Jogtörténet
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv

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