Ausgewählte Abschnitte aus dem ungarischen Verfassungsrecht corvina logo

Szerző: Petrétei József
Cím: Ausgewählte Abschnitte aus dem ungarischen Verfassungsrecht
Megjelenési adatok: Janus Pannonius Universität Pécs Rechtswissenschaftliche Fakultät, Pécs, 1998.

coverimage Das das geltende ungarische Wahlsystem regelnde Gesetz ist während der Nationalen Rundtischverhandlungen im Jahre 1989 zustandegekommen. Das Ziel dieser Verhandlungsserien bestand darin, daß die die Macht habende kommunistische Partei und die Opposition in den wichtigsten Fragen des Machtwechsels eine Vereinbarung treffen und sie auch in der Form der Rechtsnorm - in den sogenannten Fundamentalgesetzen - festgesetzt wird. Das Wahlrecht und das Wahlsystem wurden von einem solchen - vielleicht wichtigsten - Gesetz geregelt. Die eigentümlichen Umstände der Wende haben also die Ausgestaltung des Regelungsinhaltes des Wahlrechtsgesetzes geprägt. Dieses Gesetz wurde eigentlich nur für einmal zur Durchführung der ersten freien Wahlen vom Jahre 1990 - in der Form mit einem Kompromiß - erlassen, aber trotz seines provisorischen Charakters ist dieses Gesetz bis zum heutigen Tag in Kraft. Im Laufe der Nationalen Rundtischverhandlungen strebten die Träger der verschiedenen politischen Orientationen nach der Schaffung von solchen Normen, die ermöglichen, daß die neuen politischen Parteien eine Vertretung im Parlament bekommen und zugleich auch den offenen Wettbewerb der Persönlichkeiten gewährleisten.3 Das Parlament verabschiedete schließlich ein solches Wahlrechtsgesetz, wonach von den 386 Parlamentsabgeordneten 176 im individuellen Wahlbezirk - mit einem Mehrheitsprinzip 152 auf der sogenannten territorialen Liste - auf dem Proportionalprinzip - gewählt werden können, 58 Abgeordnete können auf der sogenannten Kompensationsliste ein Mandat erwerben. Das ungarische Wahlrechtsgesetz kann also mit Rücksicht sowohl auf die Art des Erlassens, als auch auf die Komplexität seiner Lösungen als eine Seltenheit in Europa angesehen werden. Die verfassungsrechtlichen Regeln der Wahl der Parlamentsabgeordneten werden einerseits in der geltenden ungarischen Verfassung, andererseits in zwei Gesetzen enthalten. Über die materiell-rechtlichen Regeln der Wahl verfügt das Gesetz Nr. XXXIV vom Jahre 1989 (Wahlrechtsgesetz), das die Grundprinzipien des Wahlrechts, die Regeln des Wahlsystems, die sich auf die Kandidatur und auf die Feststellung des Wahlergebnisses beziehenden Vorschriften, sowie die mit der Zwischenwahl verbundenen Verordnungen festsetzt. Die mit der Wahl zusammenhängenden prozessualen Fragen werden aber vom Gesetz C vom Jahre 1997 (Wahlverfahren) formuliert, das nicht nur bei der Wahl der Parlamentsabgeordneten, sondern auch bei der Wahl der Vertreter der örtlichen und Minderheitsselbstverwaltungen, bei der Landes- und örtlichen Volksabstimmung, bzw. bei der Volksinitiative, bzw. auch im Falle von anderen Wahlen angewendet werden muß. Die ungarische Verfassung verfügt an mehreren Stellen über die Regeln der Wahl der Parlamentsabgeordneten. Im Abschnitt XII wurde die Bestimmung des Inhaltes des aktiven und passiven Wahlrechts, bzw. der Kreis der aus dem Wahlrecht Ausgeschlossenen - ähnlich den neulich angenommenen europäischen Verfassungen -unter den grundlegenden Rechten und Pflichten festgesetzt.
Kategóriák: Jogtudomány
Tárgyszavak: Alkotmányjog
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv

Tartalomjegyzék