Einführung in das ungarische Zivilrecht corvina logo

Szerző: Bércesi Zoltán
Cím: Einführung in das ungarische Zivilrecht
Megjelenési adatok: Janus Pannonius Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar, Pécs, 1998.

coverimage Nach der während der sozialistischen Rechtsentwicklung traditionell gewordenen Auffassung regelt das Zivilrecht die Vermögensverhältnisse und die persönlichen Verhältnisse der Gesellschaft aufgrund des Prinzips der Gleichstellung und Gleichberechtigung. Unter Gleichstellung versteht man, daß keine der Parteien der anderen so unterstellt ist wie z.B. im Verwaltungsrecht. Entsprechend der Gleichberechtigung ist keine der Parteien berechtigt, ihre Forderung eigenmächtig geltend zu machen, dazu besteht eine Möglichkeit nur durch staatliche Mittel (z.B. Prozeß). Bei der Bestimmung des Begriffs des Zivilrechts meldeten sich als Reflex auf die Sowjet-kommunistischen Rechtswissenschaft seit 1953 jene Tendenzen, nach denen das Zivilrecht eine unmittelbare Spiegelung der Kategorien der politischen Ökonomie sei. Világhy arbeitete davon ausgehend die Warenverhältnis-Lehre aus. Nach seiner Theorie sind Waren Verhältnisse die Gegenstände des Zivilrechts, persöhnliche Verhältnisse dagegen nur dann, wenn sie über einen Zusammenhang mit einem Vermögen verfugen. Sárándy verbannte jene Verhältnisse, die keine seine Vermögens Verhältnisse sind, er betrachtete nur die Waren- und Geldverhältnisse als einen möglichen Gegenstand des Zivilrechts. Die Theorie der unmittelbaren Spiegelung wurde in 1962 durch Eörsi in Zweifel gezogen, nach seiner Meinung entscheiden über die Regelung der Vermögensverhältnisse nicht unmittelbar die Kategorien der politischen Ökonomie. Nach seiner Auffassung trennt sich die Gesellschaft in Kollektive, der Typ dieser Kollektive kann der Trennung zugrunde liegen. Das Recht des zum Staat organisierten Gesamtkollektivs ist das Staatsrecht, Staatsverwaltungsrecht, die Verhältnisse der kleinen Kollektive werden durch das Familienrecht und Arbeitsrecht geregelt, während das Zivilrecht das Recht der autonomen Struktur ist. Die autonome Struktur ist durch die Unabhängigkeit in der Organisation, durch Gleichstellung und durch Verknüpfung charakterisiert. Mit dem Systemwechsel wurden jene rechisdogmatischen Verstellungen überholt, die die Bedürfnisse der sozialistischen Planwirtschaft mit der kommunistischen Ideologie entsprechenden Mitteln befriedigten, aber bisher gestaltete sich nicht mal ein derartiges Begriffs- und Ideensystem, das der modernen, sich gerade ausbauenden zivilen Rechtsordnung entspräche.
Kategóriák: Jogtudomány
Tárgyszavak: Magánjog
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv

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