Vergleichendes Kommunalrecht (Bayern und Ungarn) corvina logo

Szerző: Fábián Adrián
Cím: Vergleichendes Kommunalrecht (Bayern und Ungarn)
Alcím: Mit speziellem Hinsicht auf die Rechtsetzung der Kommunen
Megjelenési adatok: Pécsi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar, Pécs, 2005.

coverimage Dieses kleine Lehrbuch dient in erster Linie die Entwicklung der Studenten im Bereich der fremdsprachigen Universitätsausbildung. Der wichtigste Zweck dieser Ausgabe ist, den Studenten zu helfen: im Seminar „Vergleichendes Kommunalrecht - Bayern und Ungarn“ die grundlegenden rechtlichen Vorschriften für bayerischen und ungarischen Gebietskörperschaften - in deutscher Sprache - erscheinen zu lassen. Anderseits ist dieser Festschrift die Zusammenfassung der Forschungen des Autors an deutschen Universitäten und an der Universität Pécs im Bereich Kommunalrecht. Dr. Kiss László, Dr. Ivancsics Imre und Dr. Herbert Küpper, danke ich herzlich für ihre wertvolle Hilfe. (...) Die Verfassung stellt - neben anderen Vorschriften - die grundlegenden Normen der Verhältnisse der öffentlichen Verwaltung im Rechtstaat dar.1 Das gilt auch für die kommunalen Selbstverwaltungen. Die Verfassung gibt die Basisvorschriften und die Grundsätze für die Tätigkeit der Kommunen, damit bekommt das System der Selbstverwaltungen eine Stabilität. Der Verfassungsgeber muß ein Gleichgewicht finden: die detaillierte Regelung für die Kommunen soll in den Gesetzen passieren, die Verfassung soll nur diejenige Regeln enthalten, die solche Garantien und strukturelle Eigenarten der Kommunalverwaltung bestimmen, die andere Seite auch die Charakter des ganzen Staates beeinflussen. In den Verfassungen Europas können sehr viele Regelungslösungen für die Kommunen unterschieden werden. Diese Regelungsarten sind in einem Punkt ähnlich: mindestens die Institutionalisierung der kommunalen Selbstverwaltungen befindet sich in den Grundgesetzen. Das können wir formale verfassungsrechtliche Regelung nennen, wenn aber wichtigste inhaltliche Elemente des Selbstverwaltungswesens die Grundnormen beinhalten, das ist schon materielles Kommunalverfassungsrecht. | Aus der föderalen Staatstruktur Deutschlands ergibt sich ein „doppeltes“ Verfassungsrecht für die kommunale Selbstverwaltungen: eine Ebene ist das Bundesverfassungsrecht, geregelt im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), die andere Ebene ist das Landesverfassungsrecht, geregelt in den Verfassungen der Bundesländer. Das Bundesrecht hat aber - nach Art. 31 GG -Vorrang2, das heißt „Bundesrecht bricht Landesrecht“.
Kategóriák: Jogtudomány
Tárgyszavak: Németország, Összehasonlító kommunális jog, Bajorország, Önkormányzati jog, Önkormányzatok
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv

Tartalomjegyzék

   1. Die Verfassungsrecht der Satzungssetzung
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