Staatliche Immunität und Verantwortlichkeit für Schäden
Szerző: Kecskés LászlóCím: Staatliche Immunität und Verantwortlichkeit für Schäden
Sorozatcím: Studia Iuridica Auctoritate Universitatis Pécs Publicata ; 115.
Megjelenési adatok: Janus Pannonius Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar, Pécs, 1988. | ISSN: 0324-5934 | ISBN: 963-641-226-X
Montesquieu schreibt in seinem berühmten Werk „Über den Geist der Gesetze” an einer Stelle über das besondere Konfliktgefühl des oströmischen Kaisers Theophilos, der im 9. Jh. lebte. „Theophilos ließ das Schiff brennen,
das für seine Frau, Theodora Waren geliefert hatte." „Ich bin Kaiser, ihr wollt aber einen Schiffsherren aus mir machen. Womit sollen sich die armen Leute das Brot verdienen, wenn wir ihr Gewerbe treiben?" Er hätte auch hinzufügen
können: Wer wird uns zwingen, damit wir unsere Pflichte erfüllen?" Die Reagierung des ehemaligen Herrschers in der Lust von einem Philanthrop scheint schon in der Mitteilung von Montesquieu auch ein bißchen anachronistisch. Es war nämlich die Staatsleitungsmethode, die sich der Richtung der Wirtschaft und des Handels gegenüber völlig verschlossen hatte, auch mehr oder minder bis dahin überwunden. Es ist zwar wahr, daß die wirtschaftsfremde staatliche Zustellung durch die physiokratischen Moden stellenweise - so auch zur Zeit von Montesquieu - gewissermaßen wiederbelebt, aber nicht in
dem Maße, wie es aus der zitierten Quelle herausklingt. Wahrscheinlich bedeutete „der gute Kaiser" lieber ethisch als ökonomisch ein Modell für Montesquieu. Es muß aber nicht besonders bewiesen werden, daß die durch
Theophilos representierte staatliche Zustellung vom „Geist der Gesetze" schon sehenswürdig ganz fremd ist. Die Verantwortungszweifel des Herrschers haben gleichzeitig bis heute eine Realität. Dem Staate der modernen
Zeit gegenüber sind die Mechanismen nicht genug wirksam, die beim Stichwort Verantwortung für die Gesellschaft, für deren Juristen und Richter zur Verfügung stehen. Es kann auch heute noch nicht behauptet werden, daß die
Rolle der Verantwortlichkeit bei den die staatliche Tätigkeiten begleitenden rechtlichen Erscheinungen wichtig wäre. Demgegenüber ist es aber charakteristisch, daß der Staat wegen Schadenverursachungen einfach nicht zur
Verantwortung zu ziehen ist, d.h. der Staat genießt das Immunitäsrecht. Von den Laien wird im allgemeinen ein System von einer undifferenzierten Struktur und meist nur von einer einseitigen Wirkung im Recht gesehen. Zu ihrer Haupterwartung dem Recht gegenüber gehören die Bestimmung der verantwortlichen Person und die der Verantwortung. Die Antwort der Tatsachen ist aber, daß die gesellschaftlichen Erwartungen dem Recht gegenüber vielleicht auf dem Gebiet der Verantwortlichkeit am stärksten sind, aber besonders hier, in diesem Bereich wird durch das Recht sein Publikum am öftesten enttäuscht.
Kategóriák: Jogtudomány
Tárgyszavak: Európa, Kormányzati felelősség
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv
Tárgyszavak: Európa, Kormányzati felelősség
Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv
Share
Tweet
Tartalomjegyzék
Titelblatt
[1]
Staatliche Immunität und Verantwortlichkeit für Schäden
3-21
Anmerkungen
23-26
A tanulmánysorozat eddig megjelent számai
27-30