Hof- und Staats-Handbuch des Kaiserthumes Österreich für das Jahr 1856 (5/5) corvina logo

Cím: Hof- und Staats-Handbuch des Kaiserthumes Österreich für das Jahr 1856 (5/5)
Alcím: Fünfter Theil : Theil Grossfürstenthum Siebenbürgen. Wojwodschaft Serbien und Temeser Banat. Croatien und Slawonien. Dalmatien. Militär-Gränze
Megjelenési adatok: Aus der Kaiserlich-Königlichen Hof- und Staatsdruckerei, Wien, 1856.

coverimage Der Titel „Herr“ wird bei allen, in diesem Stnnts-IIandbucho namentlich Angeführten als solbslvorsltinden angesehen, daher zur Ersparung des Raumes nicht bei jedem Einzelnen ausdrücklich gesetzt. Bei den kaiserlich-österreichischen Orden, Würden, Aemtern, Instituten, Vereinen etc. wird die Bezeichnung „kaiserlich königlich“,, mit Ausnahme des Haupttitels, nur dort ausdrücklich beigefügt, wo diess aus einem besonderen Grunde als nothwendig erscheint, wie auch bei den, fremden Staaten angehörigen Personen und Institutionen ira Allgemeinen die Bezeichnung dos Staates, z. B. bayerisch, französisch etc, als Abkürzung fiiri königlich-bayerisch, kaiserlich-französisch u. s. w. angesehen wird. Die Abkürzungen: Gh. R. für Geheimer Rath, Kiim. für Kümmerer, II. R. für Hof-Rath u. s, w. bedeuten: k, k. wirklicher Geheimer Rath, Kümmerer, Hof-Rath u. s. w.; wo sie diese Bedeutung nicht haben sollen, wird diess durch den entsprechenden Beisatz, z. B. Tit. TI. R., mit Titel und Rango eines Ilof-Rathos, preussischer 11.11. n. dgl. angedeutet. Der Ausdruck „Mitglied“ einer Gesellschaft bedeutet in der Regel: wirkliches oder ordentliches Mitglied; die Theilnahme als Ehren-, correspondirendes Mitglied etc. wird ausdrücklich bezeichnet. Der vollständige Titel jeder Person wird in der Regel nur einmal, und zwar bei der llnuplstollung dos Betreffenden angeführt, daher im Falle wiederholten Vorkommens derselben Person nur die Ilnuptsteltung angegeben oder auf die Seite der ersten Anführung hingewiesen ist.
Kategóriák: Történelem
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Formátum: OCR szöveg
Típus: könyv

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